Neugeborenen Hörscreening

Zunächst wird die Beweglichkeit der Trommelfelle durch Tympanometrie ermittelt. Wenn noch Fruchtwasser hinter den Trommelfellen vorhanden ist und dadurch die Trommelfelle nicht richtig schwingen können, muss zwei Wochen abgewartet werden.
Wenn sich die Trommelfelle regelrecht bewegen wird die Funktionsfähigkeit der Sinneszellen ermittelt. Dies geschieht durch Testen der otoakustischen Emissionen. Die Untersuchung ist ebenfalls schmerzfrei und kann an wachen oder schlafenden Neugeborenen durchgeführt werden.
Ist der Test negativ, wird mit der Hirnstammaudiometrie (BERA) die Funktionsfähigkeit der Hörnerven überprüft.
Kann durch diese Tests nicht eindeutig ein einwandfreies Hörvermögen bestätigt werden muss der betroffene Säugling in speziellen Einrichtungen weiter untersucht werden, z.B. in Kliniken für Phoniatrie und Pädaudiologie. Die Auswertung der dortigen Untersuchungsergebnisse führt in der Regel zu einem klaren Bild über den Grad der Hörbeeinträchtigung und über die in Frage kommenden hörverbessernden Maßnahmen sowie ggf. über den Ablauf einer individuellen Hör- und Spracherziehung.
Im Falle einer tatsächlich vorhandenen Hörminderung ist es äußerst wichtig, dass vor Ablauf der ersten sechs Lebensmonate eine Therapie begonnen wird. Deshalb sollte die eindeutige Diagnose bis zum Ende des dritten Lebensmonats gestellt worden sein.